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Im Asylverfahren gibt es verschiede Formen der Ablehnung von Asylanträgen. Nähere Informationen zu den Formen und den Rechtsfolgen der Ablehnungen im Asylrecht erhalten Sie bei Rechtsanwalt Tuna in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...). Die häufigsten Formen der negativen Entscheidung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind Folgende:
Zunächst kann ein Asylantrag mit einem sogenannten „Dublin-Bescheid“ als unzulässig abgelehnt werden, wenn die Bundesrepublik Deutschland (BRD) sich für die Bearbeitung des Asylantrages als nicht zuständig erachtet. Ein solcher Bescheid ergeht, wenn etwa die Ersteinreise des Antragstellers innerhalb der Europäischen Union (EU) in ein anderes Land als Deutschland erfolgte oder der Asylbewerber mit einem Visum eines anderen EU-Landes eingereist ist.
Der Asylantrag kann zudem als unbegründet abgelehnt werden. Diese Ablehnung erfolgt, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Schilderung und Darstellung der Ausreisegründe oder Gründe die gegen eine Rückreise des Asylbewerbers in sein Heimatland sprechen, keine schutzwürdigen Belange sieht.
Eine weitere Ablehnungsmöglichkeit ist die Ablehnung des Asylantrages als offensichtlich unbegründet. Hier stellt das BAMF fest, dass die vorgetragenen Gründe des Asylbewerbers offensichtlich „nicht der Wahrheit entsprechen“. Diese Ablehnungsform stellt die einschneidenste Form in die künftigen Rechte des Asylbewerbers dar und erfolgt zumeist in Fällen, in welchen der Asylbewerber aus einem als „sicherer Drittstaat“ eingestuften Land eingereist ist. Außerdem können grobe Missstände in der Schilderung der Asylgründe zu einer solchen Ablehnung führen. Um eine solche Art der Ablehnung zu vermeinden, sollten sich Asylbewerber zunächst von einem fachkundigen Rechtsanwalt für Asylrecht beraten und gegebenenfalls auch bereits vor dem BAMF vertreten lassen.
Hier ist zunächst darauf zu achten, dass das Zustellungsdatum des Ablehnungsbescheides vermerkt wird. Die Zustellung erfolgt in den meisten Fällen per Einschreiben mit einem „gelben Umschlag“ auf welchem das Zustellungsdatum vermerkt wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die sogenannte Klagefrist zu laufen. Daher ist es besonders wichtig, den gelben Briefumschlag nicht wegzuwerfen sondern aufzubewahren. Es empfiehlt sich nach Erhalt des Ablehnungsbescheides so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Asylrecht (Migrationsrecht) aufzusuchen, damit dieser die Erfolgsaussichten einer Klageeinreichung für sie prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Klage oder auch einen „Eilantrag“ einreichen kann. Gerne stehen wir Ihnen für eine kompetente Beratung und Vertretung zur Seite. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Sowohl die Klage als auch einen Eilantrag können Asylbewerber selbst bei dem Gericht einreichen. Die Klage und/oder der Eilantrag können auch bei Gericht zur Niederschrift eingereicht werden. Hierbei ist jedoch äußerste Vorsicht zu walten, dass, wenn es notwendig sein sollte, auch ein entsprechende Eilantrag neben der Klage eingereicht wird. In welchen Fällen die Einreichung auch eines Eilantrages notwendig ist, erfahren Sie von einem kompetenten Rechtsanwalt. Wird ein Eilantrag fälschlicherweise nicht eingereicht, so kann es sein, dass sie zur sofortigen Ausreise verpflichtet sind, obwohl Ihre Asylverfahren vor Gericht fortgeführt wird. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Sobald das Asylverfahren mit einem negativen Bescheid abgeschlossen wurde, stellt sich zunächst die Frage, in welcher Form der Asylantrag abgelehnt wurde. Es hängt von der Ablehnungsform ab, ob und wann der Asylsuchende zur Ausreise verpflichtet ist. Auch hier gilt es Vorsicht walten zu lassen, denn bei Einreichung der richtigen Klage und/oder des richtigen Eilantrages bei Gericht, kann verhindert werden, dass der Asylsuchende sofort ausreisepflichtig wird. Auch hier ist die Beratung durch einen im Schwerpunkt im Asylrecht tätigen Rechtsanwalt anzuraten. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Hier ist die klare Antwort, ja, wobei es jedoch auf die einzelnen Umstände des Einzelfalls ankommt. Die einzelnen Umstände hängen davon ab, wie der Asylantrag abgelehnt wurde und wie sich die persönliche Situation des Asylsuchenden erweist. Hier gibt es nach der Ablehnung des Asylantrages durchaus Möglichkeiten, einen Weiteren und auch längerfristigen Verbleib in Deutschland zu sichern. Die Bleibemöglichkeiten erschöpfen sich hier insbesondere nicht mit dem Asylrecht sondern es bestehen auch weitgehende Möglichkeiten die sich aus dem Ausländerrecht und dort insbesondere aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ergeben. Auch hier stehen wir Ihnen gerne beratend als auch unterstützend zur Seite - Ihr Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Die Kosten eines Rechtsanwalts bestimmen sich entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. In Asylsachen kommt der Auffangwert des § RVG zur Anwendung, wonach sich dieser auf 5.000 EUR beläuft. Aus diesem Wert werden die Rechtsanwaltskosten errechnet. So belaufen sich etwa bei einem einfach gelagerten asylrechtlichen Klageverfahren die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts auf 480,12 EUR, bei Wahrnehmung eines Gerichtstermins kommen zusätzliche Gebühren in Höhe von mindestens 400,00 EUR dazu. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Die Inanspruchnahme der Dienste eines schwerpunktmäßig im Asylrecht tätigen Rechtsanwalt ist in einem aufwendigen und komplexen Asylverfahren dringend empfehlenswert. Nicht selten kommt es vor, dass Asylbewerber als Laien nicht wissen, worauf es in dem Verfahren ankommt und sich um „Kopf und Kragen reden“, sodass dem entscheidenden Gericht keine weitere Wahl bleibt, als die Klage abzuweisen. Bevor es zu einem solchen negativen Urteil durch ein Gericht kommt, welches nur unter sehr erschwerten Bedingungen in einer nächsthöheren Instanz angegriffen werden kann, sollte bereits in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ein kompetenter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Hier ist die Antwort, die Lieblingsantwort der Juristen, „Es kommt darauf an“. Es kommt nämlich auch darauf an, denn ausschlaggebend ist hier nicht nur die Art des Ablehnungsbescheides, sondern auch die persönlichen Voraussetzungen des ausbildungswilligen Asylbewerbs. Hier empfiehlt es sich Hand in Hand mit einer karitativen Einrichtung wie der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz oder vielen weiteren Einrichtungen zu arbeiten. Dazu bieten wir Ihnen auch an, sich mit uns in Kontakt zu setzen, damit sowohl die Voraussetzungen geprüft werden können als auch bei der Beschaffung eines passenden Ausbildungsplatzes die entsprechenden Kontakte zur Verfügung gestellt werden. Hier arbeiten wir Hand in Hand mit einigen karitativen Einrichtungen und Ausbildungsbetrieben. Rechtsanwalt Tuna mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Asylrecht in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster, Büdingen,...).
Rechtsanwalt in Gelnhausen und Umgebung (Hanau, Wächtersbach, Büdingen, Bad Orb, Bad Soden-Salmünster) - Rechtsgebiete:
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Rechtsanwalt TUNA